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I. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge
und Lieferungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher
Zustimmung des Verkäufers abgeändert worden sind.
Abweichende allgemeine Bedingungen des Käufers gelten nur
dann, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.
II. Angebot und Lieferumfang
1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Die zu dem
Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte,
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
werden. Stellt der Verkäufer dem Käufer Zeichnungen
oder technische Unterlagen über den zu liefernden
technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese
Eigentum des Verkäufers.
2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein
bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der
Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher
bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von 2 Wochen schriftlich
bestätigt oder den Kaufgegenstand geliefert hat. Der
Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung
der Bestellung unverzüglich nach Klärung der
Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.
3. Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und
Änderungen sollen vom Verkäufer schriftlich
bestätigt werden.
4. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes
bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich
geändert, der Verwendungszweck nicht eingeschränkt wird
und die Änderungen für den Käufer zumutbar
sind.
5. Werden dem Verkäufer, ohne dass ihn ein Verschulden
trifft, erst nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die
begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des
Käufers entstehen lassen, ist der Verkäufer berechtigt,
angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Käufer in
angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, so ist der
Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
III. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart
wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die
Fälligkeit zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
2. Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von
mehr als 4 Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem
Kaufobjekt eingetreten, die aus der Sicht des Verkäufers das
Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen
erscheinen lassen, hat der Verkäufer das Recht, vom
Käufer erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu
verlangen.
3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der
Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10
Prozent über dem Basiszinssatz zu fordern, es sei denn, der
Verkäufer weist eine höhere Belastung mit höherem
Zinssatz nach bzw. der Käufer weist eine niedrigere
Zinsbelastung nach.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er
zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
IV. Lieferzeit
1. Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd
vereinbart, es sei denn, dass der Verkäufer eine
schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben
hat.
2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei
höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen,
behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen
unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren
und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der
Störung. Der Verkäufer ist verpflichtet, im Rahmen des
Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu
geben und seine Verpflichtungen den veränderten
Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum
Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu
behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des
Käufers übergegangen ist. Insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss
der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig
durchführen.
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VI. Haftung bei Mängeln
1. Für Mängel der Lieferung - außer bei Fehlen
zugesicherter Eigenschaften oder bei schuldhafter
vertragswesentlicher Pflichten - haften wir unter Ausschluss
weiterer Ansprüche wie folgt.
a) Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Neuprodukten
ab Gefahrübergang betragen bei privater Nutzung 24 Monate,
bei gewerblicher und/oder gewerblicher Nutzung 12 Monate. Wird im
Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert,
löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistung frist
aus.
b) Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Produkten ab
Gefahrübergang beträgt bei privater Nutzung 12 Monate;
bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die
Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Im Falle der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer
verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung
erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht
dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als
den Erfüllungsort verbracht wurde.
3. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, steht dem
Käufer, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller
weiteren Ansprüche nur das Recht zu, gemäß den
§§ 440,323,326 Abs.1 S. 3 BGB von dem Vertrag
zurückzutreten oder gemäß § 441 BGB den
Kaufpreis zu mindern.
4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden,
die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter
Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung
soweit von uns nicht verschuldet, fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht
sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der
Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen
Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht
auf die Abnutzung von Verschleißteilen.
Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle
Antriebsteile und Werkzeuge. Die
Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn
ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines Dritten
Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen
werden.
5. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit und angemessene
Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls
die erforderliche Nacherfüllung ( Nachbesserung oder
Ersatzlieferung ) vorzunehmen, entfallen alle
Mängelansprüche.
6. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen
Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von
Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden
sind, werden, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen.
VII. Haftungsbeschränkung
1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus
Delikt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen oder Körperschäden
betreffen, werden ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die bei
Vertragsabschluß voraussehbaren Schäden sowie der
Höhe nach auf den Kaufwert begrenzt. Dies gilt auch bei
Handlungen unserer Verrichtungs- und
Erfüllungsgehilfen.
2. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon
unberührt.
3. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem
Produkthaftungsgesetz sowie für die Fälle des
Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
VIII. Gerichtsstand / Erfüllungsort
1. Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.
2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines
Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des
Verkäufers Gerichtsstand, wenn der Käufer Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Der
Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu
klagen.
3. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
IX. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden
oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so
berührt das die Wirksamkeit des übrigen
Vertragsinhaltes nicht.
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